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AGB

1. Recruitingdienstleistung

§ 1 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung 

(1) Philipp Konstantin Theodor Bernhardt (nachfolgend: „Personal-im-Vertrieb“) erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Kunden, insbesondere in den Bereichen Mitarbeitergewinnung über Online-Marketing, Vertrieb und Marketing auf dienst-vertraglicher Basis. Diese erfolgt vornehmlich durch die Durchführung von Online-Marketing-Kampagnen zur Mitarbeitergewinnung des Auftraggebers und die Beratung dazu durch den Auftragnehmer bei pauschaler Abrechnung. Etwaige zusätzliche Einzelheiten der Beratung und Unterstützung sind in der Leistungsbeschreibung zu diesem Vertrag oder im Angebot geregelt. 

(2) Der Kunde sichert zu, die Leistung überwiegend für seine gewerbliche bzw. selbständige Tätigkeit in Anspruch zu nehmen, mithin kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB zu sein. 

(3) Die Beratungstätigkeit beginnt mit Abschluss dieses Vertrags. 

(4) Alle von Personal-im-Vertrieb zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente (Video-, Ton- und Bildform) unterliegen vorbehaltlich anderweitiger Kennzeichnung durch Personal-im-Vertrieb dem gesetzlichen Urheberrecht von Personal-im-Vertrieb oder anderer Rechteinhaber. Weitergabe, Weiterverwendung, Vervielfältigung und Abänderung gleich welcher Art sind nicht gestattet und bedürfen der Zustimmung in Textform durch Personal-im-Vertrieb. 

(5) Personal-im-Vertrieb ist vorbehaltlich Sonderabsprachen frei in Bezug auf den Leistungsort. Personal-im-Vertrieb wählt hierbei regelmäßig den Sitz der Gesellschaft. 

(6) Können zuvor fest vereinbarte Termine in Folge höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse und/oder Erkrankung des vorgesehenen Mitarbeiters von Personal-im-Vertrieb nicht abgehalten werden, behält sich Personal-im-Vertrieb das Recht vor, den jeweiligen Termin abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Entsprechendes gilt für den Kunden.

 § 2 Mitarbeitereinsatz 

(1) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Mitarbeiter von Personal-im-Vertrieb die vertraglich geschuldete Leistung durchführen. Personal-im-Vertrieb kann Mitarbeiter im eigenen Ermessen austauschen, hinzuziehen oder von dem Projekt abziehen. 

(2) Das von Personal-im-Vertrieb eingesetzte Personal unterliegt nicht den Weisungen des Kunden, unabhängig vom Leistungsort.

§ 3 Mitwirkungsleistungen des Kunden 

(1) Personal-im-Vertrieb erhält vom Kunden zu Beginn sowie auch während des Vertrages, ohne dass es einer besonderen Aufforderung bedarf, rechtzeitig und kostenfrei alle für die Tätigkeit notwendigen Unterlagen und Informationen. 

(2) Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind erforderlich für die vertragsgemäße Leistungserbringung von Personal-im-Vertrieb. 

§ 4 Vergütung 

(1) Die Vergütung für die Leistungen von Personal-im-Vertrieb ergibt sich vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung aus dem Angebot. 

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit: 20% in Österreich). Die erbrachten Leistungen werden nach Absprache in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind nach Zugang zur Zahlung fällig und sofort zahlbar ohne Abzug. Gesonderte Absprachen sind schriftlich festzuhalten. 

(3) Reisekosten und Spesen werden gemäß einer etwaigen gesonderten Leistungsbeschreibung gesondert berechnet. 

(4) Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung gilt eine übliche Vergütung als vereinbart. 

(5) Soweit nicht anders vereinbart, gilt als üblich eine Vergütung von 2500,- € (zzgl. etwaiger gesetzlichen USt, derzeit 20 %) monatlich, mit einer Dauer von 6 Monaten, zahlbar nach Vereinbarung. Die Set-up Gebühr i.H.v 5000,- € (zzgl. etwaiger gesetzlichen USt, derzeit 20 %) ist einmalig zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu zahlen, wenn diese im Angebot enthalten sind. Andernfalls entfallen die Set-Up Kosten. Die anfälligen Werbekosten richten sich nach Berufsgruppe, Region, Berufserfahrung, Kompetenzlevel und Position; diese sind variabel und können sich ebenfalls während der Vertragslaufzeit anpassen. 

Wir informieren Sie stets über unsere Erkenntnisse und empfehlen Ihnen das ideale Werbebudget. Eine eigenständige Erhöhung bei der Verwaltung Ihres Werbebudgets wird von uns nicht durchgeführt, sondern nur nach vorheriger schriftlicher Absprache mit Ihnen. 

(6) Überschüssige Werbekosten werden nicht rückerstattet, können aber für bspw. eine andere Anzeige verwendet werden oder angerechnet werden. 

§ 5 Haftung 

(1) In sämtlichen Fällen vertraglicher und sonstiger Haftung leistet Personal-im-Vertrieb ausschließlich entsprechend folgender Bestimmungen Schadensersatz/Ersatz: 

a) in voller Höhe bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Personal-im-Vertrieb eine Garantie übernommen hat; 

b) in Höhe des vorhersehbaren Schadens, welcher ohne die Pflichtverletzung verhindert werden sollte, bei grober Fahrlässigkeit; es wird angeregt, dass der Kunde entsprechende Positionen im Vorfeld dokumentiert mitteilt; 

c) bei anderen Fällen lediglich bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, hier jedoch immer nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist bei vereinbarter Gesamtvergütung auf diese Summe, andernfalls auf 5.000,- Euro je Schadensfall begrenzt, insgesamt allerdings auf höchstens 10.000,- € Euro aus diesem Vertrag; 

(2) Die Haftungsbegrenzungen gem. Abs. (2) gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 

(3) Personal-im-Vertrieb bleibt der Einwand des Mitverschuldens des Kunden unbenommen. 

§ 6 Sorgfaltspflicht 

Personal-im-Vertrieb führt die Tätigkeiten sorgfältig und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch, die den Kundenbedürfnissen und der Branchenentwicklung gerecht werden.

§ 7 Referenzen 

Personal-im-Vertrieb steht es zu, nach Vertragsabschluss Ihr Logo und auch Ihre Erfolgsgeschichte als Referenz zu nutzen. Diese Referenzen werden in unseren Marketingmaterialien, Website und Promovideos im Internet uneingeschränkt zu sehen sein. 

Für ein persönliches Interview fragen wir Sie selbstverständlich nach der Kampagne an.

§ 8 Headhunting & Direct Search
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Beziehung zwischen Philipp Konstantin Theodor Bernhardt (nachfolgend "Headhunter" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) im Rahmen der Erbringung von Headhunting-Dienstleistungen.

(2) Der Headhunter ist auf die Identifikation und Vermittlung von qualifizierten Kandidaten für offene Positionen des Kunden spezialisiert.

(3) Angebote und Vertragsabschluss
a) Angebote des Headhunters sind unverbindlich und können schriftlich oder mündlich erfolgen.
b) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot des Headhunters annimmt und dieses vom Headhunter bestätigt wird.

(4) Honorar und Zahlungsbedingungen
a) Das Honorar des Headhunters richtet sich nach den vereinbarten Konditionen und wird im schriftlichen Vertrag festgelegt.
b) Das Honorar wird 7 Tage nach Angebotsannahme fällig.
c) Es gelten die Bestimmungen aus dem Angebot. 

(5) Vertraulichkeit
b) Der Headhunter und der Kunde verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die während der Zusammenarbeit offengelegt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(6) Kündigung
a) Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
b) Im Falle einer Kündigung durch den Kunden nach erfolgreicher Vermittlung ist das Honorar dennoch fällig, sofern der Kandidat die Position angenommen hat.

(7) Haftung
Der Headhunter haftet nicht für etwaige Schäden oder Verluste, die dem Kunden durch die Vermittlung eines Kandidaten entstehen.

(8) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine rechtlich wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

(9) Zusätzliche Dienstleistungen
Zusätzliche Dienstleistungen, die über den ursprünglichen Vertragsumfang hinausgehen, werden gesondert vereinbart und können zusätzliche Kosten verursachen.

(10) Geistiges Eigentum
Alle im Rahmen der Dienstleistungen erstellten Dokumente, Berichte, Profile und Informationen sind Eigentum des Headhunters, es sei denn, es wird schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen.

(11) Datenschutz und Einwilligung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Headhunter personenbezogene Daten im Rahmen seiner Dienstleistungen verarbeitet. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze.

(12) Schadensersatz
Der Kunde verpflichtet sich, den Headhunter von allen Ansprüchen, Klagen und Schäden freizustellen, die sich aus der Verletzung dieser AGB oder der erbrachten Dienstleistungen ergeben, sofern der Kunde hierfür verantwortlich ist.

(13) Änderungen der AGB
Der Headhunter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und treten 7 Tage nach Mitteilung in Kraft, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist schriftlich widerspricht.

(14) Sonstiges
a) Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags erfolgen schriftlich und per E-Mail an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse der Parteien.
b) Diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen und Verständigungen.

§ 9 Schlussvorschriften, Geltung für künftige Tätigkeiten 

(1) Soweit nicht anders vereinbart wird, gelten die Regelungen dieses Vertrages auch für künftige Tätigkeiten der Personal-im-Vertrieb für den Kunden. 

(2) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schrift- oder Textform, ebenso die Aufhebung des Schriftform- und Textformerfordernisses, soweit nicht anderweitig vereinbart. 

(2.1) Die Abtretung von Forderungen des Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher (oder Textform) Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

(3) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

(4) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 

(5) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Personal-im-Vertrieb.

(6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unanwendbar sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unanwendbare oder unanwendbar gewordene Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

2. Telefonakquise

§ 1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen PKB Media Ltd oder Philipp Konstantin Theodor Bernhardt oder Personal im Vertrieb, im Folgenden „Call Center“ genannt, und seinen Auftraggebern, im Folgenden „Kunde“ genannt.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag zwischen dem Call Center und dem Kunden kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Auftrags des Kunden durch das Call Center zustande.
2.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch das Call Center.

§ 3. Leistungsumfang und Terminvereinbarung 

3.1 Das Call Center erbringt für den Kunden spezialisierte Dienstleistungen im Bereich der Terminvereinbarung.
3.2 Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die Anzahl der zu vereinbarenden Termine und der dafür vorgesehene Zeitraum ergeben sich aus dem individuellen Angebot, das dem Kunden unterbreitet wird.
3.3 Die im Angebot genannte Anzahl an Terminen stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Das Call Center verpflichtet sich, alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die genannte Anzahl an Terminen zu erreichen. Eine Garantie für das Erreichen dieser Anzahl wird jedoch nicht übernommen.

§ 4. Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Call Center alle für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Kunde versichert, dass alle bereitgestellten Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Der Kunde stellt das Call Center von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung dieser Daten und Materialien geltend gemacht werden.

§ 5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Vergütung für die vom Call Center erbrachten Dienstleistungen richtet sich nach den im Vertrag festgelegten Konditionen.
5.2 Sämtliche Rechnungen des Call Centers sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
5.3 Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum leistet. Im Verzugsfall ist das Call Center berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

§ 6. Haftung und Gewährleistung

6.1 Das Call Center haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet das Call Center nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
6.2 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 7. Kompensation bei Nichterreichen der Terminanzahl

7.1 **Bestrebungen des Call Centers:** Das Call Center verpflichtet sich, alle wirtschaftlich vertretbaren und zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die im Angebot genannte Anzahl von Terminen für den Kunden zu vereinbaren. Dies umfasst den Einsatz professioneller Methoden und die Nutzung effizienter Technologien und Prozesse.

7.2 **Unverbindlichkeit der Terminanzahl:** Die im Angebot aufgeführte Anzahl an Terminen stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Das Call Center macht ausdrücklich keine Zusicherung oder Garantie für das Erreichen dieser Anzahl. Dies gilt unabhängig von etwaigen äußeren Umständen oder internen Faktoren, die das Ergebnis beeinflussen können.

7.3 **Keine Geld-zurück-Garantie:** Es wird klargestellt, dass keine Geld-zurück-Garantie besteht. Unabhängig davon, ob die vereinbarte Terminanzahl vollständig, teilweise oder überhaupt nicht erreicht wird, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass keine Termine vereinbart werden konnten.

7.4 **Bereitstellung von Datensätzen als Kompensation:** Sollte die im Angebot genannte Anzahl an Terminen nicht erreicht werden, wird das Call Center dem Kunden die im Rahmen der Terminvereinbarungsversuche gesammelten Datensätze zur Verfügung stellen. Diese Datensätze beinhalten alle relevanten Informationen und Kontakte, die während der Bemühungen zur Terminvereinbarung gesammelt wurden, und können vom Kunden für zukünftige Marketing- oder Verkaufszwecke genutzt werden. Diese Bereitstellung gilt als vollständige und abschließende Kompensation für das Nichterreichen der Terminanzahl.

7.5 **Ausschluss weiterer Ansprüche:** Mit der Bereitstellung der Datensätze sind jegliche weitergehenden Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf das Geltendmachen zusätzlicher Forderungen, sei es in Form von Schadensersatz, Vertragsstrafen oder sonstigen Ausgleichszahlungen. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche aus entgangenem Gewinn, Nutzungsausfall oder anderen mittelbaren Schäden.

7.6 **Haftungsausschluss:** Der Haftungsausschluss gilt unabhängig davon, aus welchen Gründen die vereinbarte Terminanzahl nicht erreicht wurde, sei es aufgrund von Marktbedingungen, der Qualität der bereitgestellten Datensätze, technischer Probleme oder anderer unvorhersehbarer Umstände. Das Call Center haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

7.7 **Vertragliche Vereinbarungen und Anerkennung:** Der Kunde bestätigt durch die Annahme des Angebots, dass er die oben genannten Bestimmungen zur Kenntnis genommen hat und diese in vollem Umfang akzeptiert. Diese Regelungen sind integraler Bestandteil des Vertrages und gelten vorrangig vor etwaigen entgegenstehenden Bedingungen des Kunden.


§ 8. Datenschutz und Vertraulichkeit

8.1 Das Call Center verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu verarbeiten und zu nutzen.
8.2 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

§ 9. Laufzeit und Kündigung

9.1 Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien.

§ 10 Referenzen 

10.1 Dem Call Center steht es zu, nach Vertragsabschluss Ihr Logo und auch Ihre Erfolgsgeschichte als Referenz zu nutzen. Diese Referenzen werden in unseren Marketingmaterialien, Website und Promovideos im Internet uneingeschränkt zu sehen sein. 

§ 11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

3. Weiterbildungen

§ 1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Teilnehmer (im Folgenden „Teilnehmer“) und dem Ausbildner (im Folgenden „Ausbildner“) hinsichtlich der vom Ausbildner angebotenen Vertriebsschulung sowie des anschließenden Bewerbercoachings.

1.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Ausbildner hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2. Vertragsgegenstand

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Teilnahme des Teilnehmers an der vom Ausbildner angebotenen Vertriebsschulung sowie das darauf folgende Bewerbercoaching, welches dem Teilnehmer Hilfestellungen zur Optimierung seines Bewerbungsschreibens bietet.

2.2. Die Ausbildung ist nicht staatlich anerkannt und dient ausschließlich der privaten Weiterbildung. Eine staatliche Anerkennung oder Zertifizierung wird ausdrücklich nicht gewährt oder zugesichert.

§ 3. Anmeldung und Vertragsschluss

3.1. Die Anmeldung zu der Vertriebsschulung und dem Bewerbercoaching erfolgt durch schriftliche Anmeldung oder Nutzung des Online-Anmeldeformulars auf der Website des Ausbildners.

3.2. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald der Ausbildner die Anmeldung des Teilnehmers schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat. Der Ausbildner ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 4. Zahlung und Fälligkeit

4.1. Die Teilnahmegebühr für die Vertriebsschulung und das Bewerbercoaching ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Gebühr innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu begleichen.

4.2. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist unter keinen Umständen möglich. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Teilnehmer die Schulung oder das Coaching nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, unabhängig von den Gründen.

§ 5. Ausschluss des Rücktrittsrechts

5.1. Der Teilnehmer wird hiermit ausdrücklich darüber informiert, dass das gesetzliche Rücktrittsrecht gemäß § 356 Absatz 5 BGB bei Verträgen über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.

5.2. Mit Erhalt des Zugangs zur OnlineAkademie erlischt das gesetzliche Rücktrittsrecht von 14 Tagen vollständig. Der Teilnehmer erklärt sich durch den Vertragsabschluss ausdrücklich damit einverstanden.

§ 6. Haftungsausschluss

6.1. Der Ausbildner haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ausbildners, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

6.2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Ausbildner ausschließlich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung des Ausbildners auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist.

6.3. Eine weitergehende Haftung des Ausbildners besteht nicht. Insbesondere übernimmt der Ausbildner keine Haftung für den Erfolg der Vertriebsschulung oder des Bewerbercoachings oder für den beruflichen Erfolg des Teilnehmers.

§ 7. Datenschutz

7.1. Der Ausbildner ist berechtigt, die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten des Teilnehmers zur Vertragsdurchführung und -abwicklung zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen.

7.2. Der Ausbildner verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

7.3. Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten und deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung zu verlangen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung des Ausbildners zu entnehmen.

§ 8. Schlussbestimmungen

8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

8.2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

8.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Ausbildners.
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