§ 1 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung
(1) Philipp Konstantin Theodor Bernhardt (nachfolgend: „Personal-im-Vertrieb“) erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Kunden, insbesondere in den Bereichen Mitarbeitergewinnung über Online-Marketing, Vertrieb und Marketing auf dienst-vertraglicher Basis. Diese erfolgt vornehmlich durch die Durchführung von Online-Marketing-Kampagnen zur Mitarbeitergewinnung des Auftraggebers und die Beratung dazu durch den Auftragnehmer bei pauschaler Abrechnung. Etwaige zusätzliche Einzelheiten der Beratung und Unterstützung sind in der Leistungsbeschreibung zu diesem Vertrag oder im Angebot geregelt.
(2) Der Kunde sichert zu, die Leistung überwiegend für seine gewerbliche bzw. selbständige Tätigkeit in Anspruch zu nehmen, mithin kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB zu sein.
(3) Die Beratungstätigkeit beginnt mit Abschluss dieses Vertrags.
(4) Alle von Personal-im-Vertrieb zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente (Video-, Ton- und Bildform) unterliegen vorbehaltlich anderweitiger Kennzeichnung durch Personal-im-Vertrieb dem gesetzlichen Urheberrecht von Personal-im-Vertrieb oder anderer Rechteinhaber. Weitergabe, Weiterverwendung, Vervielfältigung und Abänderung gleich welcher Art sind nicht gestattet und bedürfen der Zustimmung in Textform durch Personal-im-Vertrieb.
(5) Personal-im-Vertrieb ist vorbehaltlich Sonderabsprachen frei in Bezug auf den Leistungsort. Personal-im-Vertrieb wählt hierbei regelmäßig den Sitz der Gesellschaft.
(6) Können zuvor fest vereinbarte Termine in Folge höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse und/oder Erkrankung des vorgesehenen Mitarbeiters von Personal-im-Vertrieb nicht abgehalten werden, behält sich Personal-im-Vertrieb das Recht vor, den jeweiligen Termin abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Entsprechendes gilt für den Kunden.
§ 2 Mitarbeitereinsatz
(1) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Mitarbeiter von Personal-im-Vertrieb die vertraglich geschuldete Leistung durchführen. Personal-im-Vertrieb kann Mitarbeiter im eigenen Ermessen austauschen, hinzuziehen oder von dem Projekt abziehen.
(2) Das von Personal-im-Vertrieb eingesetzte Personal unterliegt nicht den Weisungen des Kunden, unabhängig vom Leistungsort.
§ 3 Mitwirkungsleistungen des Kunden
(1) Personal-im-Vertrieb erhält vom Kunden zu Beginn sowie auch während des Vertrages, ohne dass es einer besonderen Aufforderung bedarf, rechtzeitig und kostenfrei alle für die Tätigkeit notwendigen Unterlagen und Informationen.
(2) Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind erforderlich für die vertragsgemäße Leistungserbringung von Personal-im-Vertrieb.
§ 4 Vergütung
(1) Die Vergütung für die Leistungen von Personal-im-Vertrieb ergibt sich vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung aus dem Angebot.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preisangaben zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit: 20% in Österreich). Die erbrachten Leistungen werden nach Absprache in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind nach Zugang zur Zahlung fällig und sofort zahlbar ohne Abzug. Gesonderte Absprachen sind schriftlich festzuhalten.
(3) Reisekosten und Spesen werden gemäß einer etwaigen gesonderten Leistungsbeschreibung gesondert berechnet.
(4) Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung gilt eine übliche Vergütung als vereinbart.
(5) Soweit nicht anders vereinbart, gilt als üblich eine Vergütung von 2500,- € (zzgl. etwaiger gesetzlichen USt, derzeit 20 %) monatlich, mit einer Dauer von 6 Monaten, zahlbar nach Vereinbarung. Die Set-up Gebühr i.H.v 5000,- € (zzgl. etwaiger gesetzlichen USt, derzeit 20 %) ist einmalig zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu zahlen, wenn diese im Angebot enthalten sind. Andernfalls entfallen die Set-Up Kosten. Die anfälligen Werbekosten richten sich nach Berufsgruppe, Region, Berufserfahrung, Kompetenzlevel und Position; diese sind variabel und können sich ebenfalls während der Vertragslaufzeit anpassen.
Wir informieren Sie stets über unsere Erkenntnisse und empfehlen Ihnen das ideale Werbebudget. Eine eigenständige Erhöhung bei der Verwaltung Ihres Werbebudgets wird von uns nicht durchgeführt, sondern nur nach vorheriger schriftlicher Absprache mit Ihnen.
(6) Überschüssige Werbekosten werden nicht rückerstattet, können aber für bspw. eine andere Anzeige verwendet werden oder angerechnet werden.
§ 5 Haftung
(1) In sämtlichen Fällen vertraglicher und sonstiger Haftung leistet Personal-im-Vertrieb ausschließlich entsprechend folgender Bestimmungen Schadensersatz/Ersatz:
a) in voller Höhe bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Personal-im-Vertrieb eine Garantie übernommen hat;
b) in Höhe des vorhersehbaren Schadens, welcher ohne die Pflichtverletzung verhindert werden sollte, bei grober Fahrlässigkeit; es wird angeregt, dass der Kunde entsprechende Positionen im Vorfeld dokumentiert mitteilt;
c) bei anderen Fällen lediglich bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist, hier jedoch immer nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist bei vereinbarter Gesamtvergütung auf diese Summe, andernfalls auf 5.000,- Euro je Schadensfall begrenzt, insgesamt allerdings auf höchstens 10.000,- € Euro aus diesem Vertrag;
(2) Die Haftungsbegrenzungen gem. Abs. (2) gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Personal-im-Vertrieb bleibt der Einwand des Mitverschuldens des Kunden unbenommen.
§ 6 Sorgfaltspflicht
Personal-im-Vertrieb führt die Tätigkeiten sorgfältig und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch, die den Kundenbedürfnissen und der Branchenentwicklung gerecht werden.
§ 7 Referenzen
Personal-im-Vertrieb steht es zu, nach Vertragsabschluss Ihr Logo und auch Ihre Erfolgsgeschichte als Referenz zu nutzen. Diese Referenzen werden in unseren Marketingmaterialien, Website und Promovideos im Internet uneingeschränkt zu sehen sein.
Für ein persönliches Interview fragen wir Sie selbstverständlich nach der Kampagne an.
§ 8 Headhunting & Direct Search
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Beziehung zwischen Philipp Konstantin Theodor Bernhardt (nachfolgend "Headhunter" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt) im Rahmen der Erbringung von Headhunting-Dienstleistungen.
(2) Der Headhunter ist auf die Identifikation und Vermittlung von qualifizierten Kandidaten für offene Positionen des Kunden spezialisiert.
(3) Angebote und Vertragsabschluss
a) Angebote des Headhunters sind unverbindlich und können schriftlich oder mündlich erfolgen.
b) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot des Headhunters annimmt und dieses vom Headhunter bestätigt wird.
(4) Honorar und Zahlungsbedingungen
a) Das Honorar des Headhunters richtet sich nach den vereinbarten Konditionen und wird im schriftlichen Vertrag festgelegt.
b) Das Honorar wird 7 Tage nach Angebotsannahme fällig.
c) Es gelten die Bestimmungen aus dem Angebot.
(5) Vertraulichkeit
b) Der Headhunter und der Kunde verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die während der Zusammenarbeit offengelegt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(6) Kündigung
a) Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
b) Im Falle einer Kündigung durch den Kunden nach erfolgreicher Vermittlung ist das Honorar dennoch fällig, sofern der Kandidat die Position angenommen hat.
(7) Haftung
Der Headhunter haftet nicht für etwaige Schäden oder Verluste, die dem Kunden durch die Vermittlung eines Kandidaten entstehen.
(8) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine rechtlich wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
(9) Zusätzliche Dienstleistungen
Zusätzliche Dienstleistungen, die über den ursprünglichen Vertragsumfang hinausgehen, werden gesondert vereinbart und können zusätzliche Kosten verursachen.
(10) Geistiges Eigentum
Alle im Rahmen der Dienstleistungen erstellten Dokumente, Berichte, Profile und Informationen sind Eigentum des Headhunters, es sei denn, es wird schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen.
(11) Datenschutz und Einwilligung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Headhunter personenbezogene Daten im Rahmen seiner Dienstleistungen verarbeitet. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze.
(12) Schadensersatz
Der Kunde verpflichtet sich, den Headhunter von allen Ansprüchen, Klagen und Schäden freizustellen, die sich aus der Verletzung dieser AGB oder der erbrachten Dienstleistungen ergeben, sofern der Kunde hierfür verantwortlich ist.
(13) Änderungen der AGB
Der Headhunter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und treten 7 Tage nach Mitteilung in Kraft, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist schriftlich widerspricht.
(14) Sonstiges
a) Alle Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags erfolgen schriftlich und per E-Mail an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse der Parteien.
b) Diese AGB stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen und Verständigungen.
§ 9 Schlussvorschriften, Geltung für künftige Tätigkeiten
(1) Soweit nicht anders vereinbart wird, gelten die Regelungen dieses Vertrages auch für künftige Tätigkeiten der Personal-im-Vertrieb für den Kunden.
(2) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schrift- oder Textform, ebenso die Aufhebung des Schriftform- und Textformerfordernisses, soweit nicht anderweitig vereinbart.
(2.1) Die Abtretung von Forderungen des Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher (oder Textform) Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(4) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(5) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Personal-im-Vertrieb.
(6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unanwendbar sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unanwendbare oder unanwendbar gewordene Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.